Schulanmeldung

Liebe Eltern, zur Anmeldung an der Evangelischen Johannes-Schule müssen Sie Folgendes beachten:

  • Bitte laden Sie sich den Interessentenbogen von der Homepage und füllen diesen aus. Anschließend geben Sie diesen im Sekretariat der Ev. Johannes-Schule Langhagen ab.
  • Interessierte Eltern und Kinder, auch sog. Quereinsteiger, werden zur Hospitation eingeladen, damit sie einen Eindruck vom Schulalltag gewinnen können.
  • Anschließend erfolgen Auswertungsgespräche mit den Eltern
  • Die Schulverträge werden im Laufe der darauffolgenden 2 Wochen verschickt.
  • Eltern sind herzlich eingeladen, Mitglied im Förderverein zu werden. Sie haben damit die Möglichkeit, den Schulalltag aktiv zu bereichern.

Aufnahmeverfahren Ihres Kindes/Ihrer Kinder

Erstklässler:

Nachdem Sie Ihr Kind angemeldet haben, bekommen Sie von uns einen Hospitationstermin für sich und auch für Ihr Kind/Ihre Kinder mitgeteilt. Uns ist es wichtig, dass sowohl Sie sich ein Bild von unserem Unterrichtsalltag machen können, als auch Ihre Kinder. Dieses Verfahren gilt auch für einzuschulende Kinder.

Nach Auswertungsgesprächen mit Ihnen und mit den Kolleg*innen, entscheiden wir gemeinsam über die Aufnahme Ihres Kindes an unserer Schule. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es ein unverbindliches Verfahren. Eine Entscheidung über die Aufnahme wird in der Regel zeitnah zur Hospitation getroffen. Anschließend werden die Schulverträge mit Ihnen geschlossen. Die Aufnahme Ihres Kindes ist nicht abhängig von der "Leistung" Ihres Kindes. Wir schauen, ob Ihr Kind in unserer Schule zurechtkommt und die Integration problemlos scheint.

Quereinsteiger:

Bei Quereinsteigern ist das Hospitations- und Aufnahmeverfahen gleich, allerdings zeitlich fließend. D. h. auch während des laufenden Schuljahres nehmen wir Quereinsteiger auf.

Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Schuldgeld

Der Schulträger erhebt zur Finanzierung ein Schulgeld.

Das Schulgeld wird einkommensabhängig entsprechend, einer durch den Beirat und des Trägers beschlossenen Schulgeldtabelle erhoben.

Ein Schulgeld in Höhe von 50,- € ist als Sockelbetrag grundsätzlich zu zahlen.

Darüber hinaus wird der absolute monatlich Maximalbetrag auf  € 180-, pro Schüler*in festgelegt.

Auf Antrag ist in begründeten Einzelfällen eine Schulgeldermäßigung oder eine Stipendienvergabe möglich.

Ermäßigungen werden nach schriftlichem Antrag beim Beirat, als Vertreter des Schulträgers, und bei Nachweisführung entsprechend §2 der Schulgeldordnung gewährt.


Für Geschwisterkinder, die zeitgleich die Johannes Schule besuchen, können weitere Schulgeldreduzierungen gewährt werden.

Falls sich die Einkommensverhältnisse ändern sollten, ist uns dies umgehend mitzuteilen.
Bitte reichen Sie einen Einkommensnachweis ein, sofern Sie nicht den Höchstbetrag zahlen.
Bei Nichtvorlage ist die Ev. Schulstiftung als Träger berechtigt, den Höchstbetrag einzuziehen.
Bei Rückbuchung des Schulgeldes stellen wir Ihnen die anfallenden Rückbuchungsgebühren in Rechnung.

Elternstunden

Eine Voraussetzung, an unsere Schule aufgenommen zu werden, ist das aktive Mitwirken und das Engagement der Eltern. Denn nur durch diese Mitarbeit ist nur das pädagogische Konzept der Schule mit Leben zu erfüllen.

Daher möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Bereitschaft zur regelmäßigen ehrenamtlichen Arbeit an der Schule ist.* Alternativ können Elternstunden auch durch finanzielle oder materielle Unterstützung** der Schule erbracht werden.

  * Orientierung:  mindestens 2 Stunden pro Monat = 24 Stunden im Jahr

** Ausgleichszahlungen in Höhe von 15,- EUR/h oder entsprechender materieller Ausgleich in Absprache mit dem  Geschäftsführenden Vorstand der Schule.

TIPP: Fragen Sie im Sekretariat nach, welche Aufgagen zu übernehmen sind. Gerne können auch Ihre Stunden in den Ferien abgegolten werden. Wir berücksichtigen die Anmeldungen nach deren Eingang.